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Die elektronische Rechnung wird Pflicht

vom 05.07.2024

Inhaltsverzeichnis

    E-Rechnung wird Pflicht - Mit WinLine, VenDoc und accantum in Österreich und Deutschland bestens gerüstet! 

    Während die elektronische Rechnung in der Zusammenarbeit mit öffentlichen Auftraggebern (B2G) bereits seit einiger Zeit in Deutschland verpflichtend ist, soll diese Pflicht nun auch auf den Bereich des Geschäftsverkehrs zwischen Unternehmen (B2B) ausgeweitet werden. Dies soll u.a. beinhalten, dass Unternehmen Rechnungen ab € 250,- elektronisch empfangen, verarbeiten, senden und archivieren sollen.

    Im Rahmen des Wachstumschancengesetzes hat die Bundesregierung einen entsprechenden Gesetzesentwurf eingebracht. Dieser wurde vom Bundestag bewilligt, jedoch hat der Bundesrat seine Zustimmung verweigert. Der eingeschaltete Vermittlungsausschuss hat nun Änderungen vorgeschlagen, denen der Bundestag erneut zugestimmt hat. Damit das Gesetz in Kraft treten kann, muss ihm auch der Bundesrat in seiner nächsten Sitzung am 22. März 2024 zustimmen. Somit ist zwar zurzeit nicht klar, zu wann die eRechnung wirklich kommen wird, dass sie aber kommt, gilt als gesichert.

     

     

    Welche Voraussetzungen muss eine elektronische Rechnung künftig erfüllen?

    Die EU-Richtlinie 2014/55/EU legt fest, dass die Rechnungsinhalte in E-Rechnungen in einem strukturierten und maschinenlesbaren Datensatz vorliegen müssen. So ist die durchgängig digitale und medienbruchfreie Bearbeitung der Rechnung von ihrer Erstellung bis zur Auszahlung gesichert. Das Datenformat muss dabei der europäischen Norm EN16931 entsprechen.
     

    Vorgesehene Zeitschiene

    Das Wachstumschancengesetz ist derzeit noch nicht verabschiedet. Daher gilt die im Gesetzentwurf geplante Zeitschiene, die wir hier wiedergeben, derzeit nur als Anhaltspunkt und kann sich noch ändern:

    Geplante Zeitschiene zur Einführung der eRechnung in Deutschland

     
    Die E-Rechung in der WinLine

    Mit dem Modul WinLine eBilling DE können Sie bereits heute elektronische Rechnungen in den EN16931-konformen Datenformaten „ZUGFeRD“ und „XRechnung“ in der Warenwirtschaft der WinLine erstellen und versenden. Zudem bereiten wir uns darauf vor, dass Sie künftig auch E-Rechnungen in konformen Formaten in der WinLine empfangen und verarbeiten können.

    Bei der ebenfalls verpflichtenden Archivierung Ihrer Rechnungen unterstützt Sie das Dokumentenmanagementsystem WinLine ARCHIV.

     

    Die E-Rechnung in accantum

    Die ab 2025 geltende E-Rechnung muss in einem strukturierten elektronischen Format ausgestellt, übermittelt und empfangen werden, welches eine elektronische Verarbeitung ermöglicht, gemäß der EU-Richtlinie 2014/55/EU. Diese Anforderungen erfüllen die Formate XRechnung und ZuGFeRD. Accantum DMS unterstützt bereits seit Version 7.0.9 diese Formate für alle gängigen X-Rechnung und ZUGFeRD Versionen. Accantum WMS wird ab Oktober in der Version 2.0.2 die Formate vollumfänglich unterstützen. 

     

    Die E-Rechnung in VenDoc

    Auch VenDoc bietet bereits Lösungen für die elektronische Rechnungsstellung einkaufs- und verkaufsseitig nach den geforderten Standards wie XRechnung oder ZUGFeRD an.